Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Mutterunterhalt ; Unterhaltsanspruch einer Mutter gegen den Vater bei fehlender Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes ; Belegung von Versorgungsleistungen gegenüber einem Lebensgefährten bei der Geltendmachung eines ...
- zvi-online.de
BGB §§ 1603, 1605, 1615l; InsO § 1
Keine Insolvenzantragspflicht des Vaters bei fehlender Leistungsfähigkeit zur Zahlung des Unterhalts an unverheiratete Mutter
- Judicialis
BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § ... 1603 Abs. 2; ; BGB § 1605; ; BGB § 1606 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1615 I Abs. 1; ; BGB § 1615 I Abs. 2; ; BGB § 1615 l; ; BGB § 1615 l Abs. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 2 S. 3; ; BGB § 1615 l Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 850 Abs. 2; ; ZPO § 850c; ; ZPO § 850i; ; BSHG § 91 Abs. 1; ; BErzGG § 9; ; InsO § 209
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsanspruch einer Mutter gegen den Vater eines Kindes bei Unbestimmbarkeit der Haftungsanteile verschiedener Väter - Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung und Obliegenheit der Berufung auf Pfändungsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unverheiratete Mutter zweier Kinder fordert Unterhalt - Ein Vater ist leistungsunfähig, das Einkommen des anderen unbekannt
Verfahrensgang
- AG Diez, 31.08.2004 - 12 F 265/03
- OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1457
- NZI 2005, 637
- FamRZ 2006, 440 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Anders als gegenüber minderjährigen unverheirateten und diesen gleichgestellten Kindern (vgl. BGH, FamRZ 2005, 608) besteht gegenüber dem Anspruch aus § 16151 Abs. 1 und 2 BGB keine Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung.Hiervon ist er in der Entscheidung vom 23.02.2005 (FamRZ 2005, 608) lediglich im Verhältnis zu minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellten Kindern abgewichen, denen gegenüber er aus der gesteigerten Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 BGB eine Obliegenheit zur Einleitung einer Verbraucherinsolvenz hergeleitet hat.
Hieraus kann nach Ansicht des Senates auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 23.02.2005 (FamRZ 2005, 608) eine Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung schon vom Grundsatz her nicht hergeleitet werden.
Durch die Vorbereitungsphase von ca. sechs Monaten und die anschließende "Wohlverhaltensphase" von sechs Jahren wäre der Beklagte zudem auf lange Zeit in seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit nicht unerheblich eingeschränkt (vgl. hierzu näher BGH FamRZ 2005, 608).
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 10/03
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Versorgungsleistungen gegenüber einem Lebensgefährten sind - ebenso wie beim Ehegattenunterhalt (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) - auch bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß §§ 16151 Abs. 1 und 2 BGB mit einem fiktiven Entgelt zu belegen, das auf den Anspruch bedarfsdeckend anzurechnen ist.Nach der Rechtsprechung des BGH zum Ehegattenunterhalt sind Versorgungsleistungen gegenüber einem neuen Lebenspartner einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) und - Leistungsfähigkeit des Lebensgefährten vorausgesetzt - mit einem fiktiven Entgelt zu belegen.
Das hierfür in Ansatz zu bringende fiktive Entgelt beläuft sich nach Ziff. 6 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenates des Oberlandesgerichts Koblenz auf 350 EUR monatlich, sodass der Klägerin ab Februar 2005 nach Abzug des sogenannten "Anreizsiebtels" (vgl. die Berechnung in der Entscheidung des BGH FamRZ 2004, 1170 ff, 1172) ein Betrag von 300 EUR bedarfsdeckend anzurechnen ist.
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Das Maß des der Klägerin hiernach allenfalls ab 27.10.2004 zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung (vgl. BGH NJW 2005, 818).(vgl. BGH NJW 2005, 818).
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Versorgungsleistungen gegenüber einem Lebensgefährten sind - ebenso wie beim Ehegattenunterhalt (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) - auch bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß §§ 16151 Abs. 1 und 2 BGB mit einem fiktiven Entgelt zu belegen, das auf den Anspruch bedarfsdeckend anzurechnen ist.Nach der Rechtsprechung des BGH zum Ehegattenunterhalt sind Versorgungsleistungen gegenüber einem neuen Lebenspartner einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) und - Leistungsfähigkeit des Lebensgefährten vorausgesetzt - mit einem fiktiven Entgelt zu belegen.
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Diese weit reichenden Konsequenzen sind im Hinblick darauf, dass die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Klägerin nur noch bis September 2006, also etwas mehr als ein Jahr andauert, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. hierzu BVerfGE 57, 361, 381 und BVerfG FamRZ 2001, 1685). - BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Zum Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 auf Schutz vor unverhältnismäßiger Belastung …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Diese weit reichenden Konsequenzen sind im Hinblick darauf, dass die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Klägerin nur noch bis September 2006, also etwas mehr als ein Jahr andauert, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. hierzu BVerfGE 57, 361, 381 und BVerfG FamRZ 2001, 1685). - BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03
Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Der Beklagte ist aber gegenüber der Klägerin nicht wie gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Klägerin Unterhalt gleichmäßig zu verwenden, sondern § 16151 Abs. 3 S 1 BGB erklärt die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten und damit 1603 Abs. 1 BGB für entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2005, 500). - BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Der BGH hat es in der Vergangenheit jedoch stets abgelehnt, den Ansprüchen Unterhaltsberechtigter einen allgemeinen Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten des Unterhaltspflichtigen einzuräumen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 1984, 657, 658 f). - OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 6 UF 23/99
Haftung mehrerer Unterhaltsverpflichteter; Erlöschen des Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Jedoch ist die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig hinsichtlich der für die Ermittlung der Haftungsanteile maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Unterhaltspflichtigen (…BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FuR 2000, 438).
- BGH, 12.12.2007 - XII ZR 23/06
Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der …
Insbesondere beim Anspruch auf Trennungsunterhalt scheide eine dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder vergleichbare Situation aus, weil es sich dabei regelmäßig um eine in den ehelichen Lebensverhältnissen angelegte Verschuldung handele, die der unterhaltsberechtigte Ehegatte mittragen müsse (OLG Celle FamRZ 2006, 1536; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1457 [für einen Anspruch aus § 1615 l Abs. 1 und 2 BGB]).